Künstler­sozialabgabe

Solidarität der Gesellschaft mit Kultur

15. Oktober 2019 | Allgemein

Bin ich ein Künstler?

Bei Künstlern denke ich an Van Gogh, Cézanne oder Picasso. Mit diesen Drei verbindet mich eine gewisse Vorliebe für Absinth.

Mit Paul Cézanne verbindet mich zusätz­lich, dass auch ich meinem Vater lang auf der Tasche lag, wenn auch nicht ganz so lange wie er.

Trotz solcher Gemein­sam­keiten würde ich nicht von mir behaupten, ich wäre ein Künstler.

Und doch: Auf gewisse Art bin ich ein Künstler.

Ich gestalte Inter­net­auf­tritte und arbeite dabei nicht mit vorge­fer­tigten Layouts, die ich dann mit Farben, Schrift­arten und Logos indivi­dua­li­siere, sondern entwerfe das Design tatsäch­lich selber.

Warum diese Frage?

Ob ich ein Künstler bin beschäf­tigt mich nicht für mein Ego oder meine Identität – höchstens im “Unbewussten”, aber um das beurteilen zu können, habe ich zu wenig Kant oder Freud gelesen.

Sie ist deshalb von Bedeutung, weil durch die künst­le­ri­sche Tätigkeit beim Gestalten von Webseiten die Künst­ler­so­zi­al­kasse (KSK) ebenfalls die Bühne betritt.

Die KSK ist zuständig für die gesetz­liche Sozial­ver­si­che­rung von Künstlern und Publizisten.

Künstlersozialabgabe

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Bei Angestellten übernimmt der Arbeit­geber etwa die Hälfte der Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge, die andere Hälfte der Arbeitnehmer.

Bei Selbst­stän­digen ist es norma­ler­weise so, dass diese die vollen Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge zu zahlen haben. Das ist insbe­son­dere für “kleine” und “frische” Selbst­stän­dige happig, so dass nicht wenige sich gar nicht versichern.

Für Künstler und Publi­zisten gibt es seit den Achzi­ger­jahren eine wie für Angestellte gemein­schaft­liche Lösung, die verein­facht wie folgt aussieht:

  • Die Versi­cherten bezahlen die Hälfte der Beiträge (wie die Arbeitnehmer).
  • Verwerter” (Kunden der Künstler) zahlen für deren Werke eine Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe, die jährlich angepasst wird (2019 und 2020 4,2% der Kosten der Werke) und 30% der Beiträge ausmacht.
  • Der Bund übernimmt die restli­chen 20% sowie die Verwaltungskosten.

Was bedeutet das für meine Kunden?

Wenn ich eine Webseite gestalte, dann ist das gemäß recht­li­cher Defini­tion eine künst­le­ri­sche Tätigkeit und für diese Leistungen wird für die “Verwerter” (sprich meine Auftrag­geber) eine Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe in Höhe des Beitrags des entspre­chenden Jahres fällig.

Die Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe wird aber nicht direkt abgerechnet wie bespiels­weise die Mehrwert­steuer, sondern muss selber angemeldet und abgeführt werden.

Zu den Details infor­mieren Sie sich bitte auf den Seiten der Künst­ler­so­zi­al­kasse. Zum konkreten Sachver­halt und Vorgehen in Ihrem Fall bespre­chen Sie sich mit Ihrem steuer­li­chen Berater.