Bin ich ein Künstler?
Bei Künstlern denke ich an Van Gogh, Cézanne oder Picasso. Mit diesen Drei verbindet mich eine gewisse Vorliebe für Absinth.
Mit Paul Cézanne verbindet mich zusätzlich, dass auch ich meinem Vater lang auf der Tasche lag, wenn auch nicht ganz so lange wie er.
Trotz solcher Gemeinsamkeiten würde ich nicht von mir behaupten, ich wäre ein Künstler.
Und doch: Auf gewisse Art bin ich ein Künstler.
Ich gestalte Internetauftritte und arbeite dabei nicht mit vorgefertigten Layouts, die ich dann mit Farben, Schriftarten und Logos individualisiere, sondern entwerfe das Design tatsächlich selber.
Warum diese Frage?
Ob ich ein Künstler bin beschäftigt mich nicht für mein Ego oder meine Identität – höchstens im “Unbewussten”, aber um das beurteilen zu können, habe ich zu wenig Kant oder Freud gelesen.
Sie ist deshalb von Bedeutung, weil durch die künstlerische Tätigkeit beim Gestalten von Webseiten die Künstlersozialkasse (KSK) ebenfalls die Bühne betritt.
Die KSK ist zuständig für die gesetzliche Sozialversicherung von Künstlern und Publizisten.
Was ist die Künstlersozialversicherung?
Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die andere Hälfte der Arbeitnehmer.
Bei Selbstständigen ist es normalerweise so, dass diese die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Das ist insbesondere für “kleine” und “frische” Selbstständige happig, so dass nicht wenige sich gar nicht versichern.
Für Künstler und Publizisten gibt es seit den Achzigerjahren eine wie für Angestellte gemeinschaftliche Lösung, die vereinfacht wie folgt aussieht:
- Die Versicherten bezahlen die Hälfte der Beiträge (wie die Arbeitnehmer).
- “Verwerter” (Kunden der Künstler) zahlen für deren Werke eine Künstlersozialabgabe, die jährlich angepasst wird (2019 und 2020 4,2% der Kosten der Werke) und 30% der Beiträge ausmacht.
- Der Bund übernimmt die restlichen 20% sowie die Verwaltungskosten.
Was bedeutet das für meine Kunden?
Wenn ich eine Webseite gestalte, dann ist das gemäß rechtlicher Definition eine künstlerische Tätigkeit und für diese Leistungen wird für die “Verwerter” (sprich meine Auftraggeber) eine Künstlersozialabgabe in Höhe des Beitrags des entsprechenden Jahres fällig.
Die Künstlersozialabgabe wird aber nicht direkt abgerechnet wie bespielsweise die Mehrwertsteuer, sondern muss selber angemeldet und abgeführt werden.
Zu den Details informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Künstlersozialkasse. Zum konkreten Sachverhalt und Vorgehen in Ihrem Fall besprechen Sie sich mit Ihrem steuerlichen Berater.