Bin ich ein Künstler?
Wenn man an Künstler denkt, kommen Namen wie Van Gogh, Cézanne oder Picasso in den Sinn. Was mich mit diesen dreien verbindet, ist eine Vorliebe für Absinth.
Mit Paul Cézanne habe ich zudem gemeinsam, dass auch ich meinem Vater lange auf der Tasche lag – wenn auch nicht ganz so lange wie er. Trotz dieser Gemeinsamkeiten würde ich nicht behaupten, dass ich ein Künstler bin.
Und doch: Auf gewisse Art bin ich ein Künstler. Ich gestalte Internetauftritte und arbeite dabei nicht mit vorgefertigten Layouts, die ich lediglich anpasse, sondern entwerfe das Design tatsächlich selbst.
Warum diese Frage?
Ob ich ein Künstler bin, beschäftigt mich nicht aus egoistischen Gründen oder für meine Identität – höchstens im Unbewussten. Um das beurteilen zu können, habe ich jedoch zu wenig Kant oder Freud gelesen.
Die Frage ist von Bedeutung, weil meine tätige Gestaltung von Webseiten als künstlerische Arbeit gilt und damit die Künstlersozialkasse (KSK) ins Spiel kommt.
Die KSK ist für die gesetzliche Sozialversicherung von Künstlern und Publizisten zuständig.
Was ist die Künstlersozialversicherung?
Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die andere Hälfte der Arbeitnehmer. Selbständige hingegen müssen in der Regel die gesamten Beiträge selbst zahlen, was besonders für kleinere und neuere Selbständige eine große Belastung darstellt. Daher sind viele von ihnen gar nicht versichert.
Für Künstler und Publizisten gibt es seit den 1980er Jahren eine Lösung, die der Absicherung von Angestellten ähnelt:
- Die Versicherten zahlen die Hälfte der Beiträge, wie Arbeitnehmer.
- „Verwerter“ (also die Kunden der Künstler) zahlen eine Künstlersozialabgabe. Diese beträgt aktuell 4,2 % des Honorars und deckt rund 30 % der Beiträge ab.
- Der Bund übernimmt die restlichen 20 % sowie die Verwaltungskosten.
Was bedeutet das für meine Kunden?
Wenn ich eine Webseite gestalte, gilt dies rechtlich als künstlerische Tätigkeit. Daher müssen meine Kunden für diese Leistungen die Künstlersozialabgabe entrichten.
Die Künstlersozialabgabe wird nicht wie die Mehrwertsteuer direkt in Rechnung gestellt, sondern muss von den Kunden selbst angemeldet und abgeführt werden. Für weitere Details empfehle ich, die Informationen auf den Seiten der Künstlersozialkasse zu konsultieren oder dich mit deinem steuerlichen Berater zu besprechen.
Dein Nutzen
Durch die Zahlung der Künstlersozialabgabe trägst du zur sozialen Absicherung der Kreativbranche bei. Gleichzeitig vermeidest du mögliche Strafen durch eine Nichtmeldung und kannst sicherstellen, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt sind.